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Auch das so genannte H-Kennzeichen für Oldtimer darf als Saisonkennzeichen beantragt werden. Dies hat der Bundesrat durch eine entsprechende Änderung im bisherigenVerordnungstext klargestellt. Bislang gab es aufgrund des älteren Gesetzestextes dazu unterschiedliche Auffassungen. „Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich“, betont der Bundesrat. (ampnet/jri)
Quellenangabe: Auto-Medienportal.net