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Der Klassikerspezialist OCC hat seine Versicherungsbedingungen optimiert. Neu- und Bestandskunden profitieren von erweiterten Leistungsumfängen und Wertgrenzen sowie höheren Entschädigungssummen.
Bis zu einem Fahrzeugwert von 80.000 Euro können Versicherungsnehmer die Wertermittlung künftig selbst erstellen. Die Entschädigung bei Tierbiss und Kurzschluss erhöht sich auf bis zu 6.000 Euro, während in der Teilkasko Zusammenstöße mit Tieren aller Art abgesichert sind.
Mit dem neuen Tarif verzichtet OCC zudem auf den Einwand bei Unterversicherung, während für alle Klassiker die beitragsfreie Vorsorgeversicherung greift. Diese liegt je nach Tarif zwischen 30 und 50 Prozent, um unerwartete Wertanstiege aufzufangen.
Ab einer Anzahl von drei Klassikern bietet der Assekuradeur die Versicherung OCC-Sammlung an. Diese bietet erhöhten Schutz bei ca. 30 Prozent Prämienersparnis. Abgesichert ist hier auch gegenseitige Beschädigung innerhalb der Sammlung. Ab 4. Februar trifft das zusätzlich auf Alltags-Pkw zu, wenn diese bei der Provinzial versichert sind.
Für Neuverträge gilt, dass die Versicherungsprämie nur fällig ist, während der Wagen zugelassen ist – auch in der Sammlungsversicherung.
Oldtimertarife gibt es fortan für Fahrer ab 18 Jahren (Pkw & Krad, mit max. 110 KW Leistung).
Mit dem Tarifrelease gelten ab dem 4. Februar diverse Leistungsverbesserungen. Doch auch bestehende Tarifbausteine heben OCC vom Wettbewerb ab:
So verzichten die Klassikertarife des Assekuradeurs weiterhin auf Wertuntergrenzen für Fahrzeuge. Entscheidend für eine Versicherung bei OCC ist der Status „Liebhaberfahrzeug“. Dazu zählen z. B. Old-, Young- und Newtimer, Premiumfahrzeuge, historische Motorräder und Nutzfahrzeuge sowie klassische Wohnmobile und Feuerwehren.