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Wenn die Autobatterie streikt: So geben Sie richtig Starthilfe

1. Klemme des roten Kabels an den Pluspol der entladenen Batterie 2. anderes Ende des roten Kabels an den Pluspol der Strom spendenden Batterie 3. schwarze Kabelzange an den Minuspol der Strom gebenden Batterie 4. anderes Ende des schwarzen Kabels an Motor- oder Karosseriemasse Foto: GTÜ

Video auf dem YouTube-Kanal der GTÜ ansehen >>

Besonders in der kalten Jahreszeit kann es manchen Autofahrer erwischen: Der Motor springt nicht mehr an. Meist ist eine zu schwache oder entladene Batterie die Ursache. Mit Hilfe eines Starthilfekabels lässt sich der Akku wiederbeleben. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung und der ACE Autoclub Europa zeigen, wie es richtig geht.

Mit einem Starthilfekabel und einem zweiten Fahrzeug ist alles halb so dramatisch. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie auch Laien ihr Auto schnell wieder flottbekommen. Dabei ist aber unbedingt auf den richtigen Ablauf zu achten. Fehler können zu Schäden an der empfindlichen Elektronik oder zu Stromschlag führen. Sollte kein Starthilfekabel oder zweites Fahrzeug zur Verfügung stehen, hilft selbstverständlich auch der ACE weiter.

Für eine erfolgreiche Starthilfe braucht es ein „Spenderfahrzeug“ und ein Starthilfekabel mit ausreichendem Kabelquerschnitt, damit genügend Strom fließt. Zudem sollte die Batteriespannung beider Fahrzeuge gleich sein. Bei Pkw und Transportern sind das in der Regel 12 Volt. Am besten, die Autos stehen sich Motorhaube an Motorhaube gegenüber, sie dürfen sich aber nicht berühren. Längere Kabel erleichtern das Rangieren. Die Zündungen beider Fahrzeuge sind ausgeschaltet. Sollte die Batterie im Kofferraum eingebaut sein, bieten so gut wie alle Fahrzeuge dennoch Polanschlusspunkte im Motorraum. Die Polzange des roten Pluskabels wird erst mit dem Pluspol des Autos mit Startschwierigkeiten, also dem „Empfängerfahrzeug“ verbunden, danach mit dem Pluspol des Spenderfahrzeugs.

Sitzt das Pluskabel an beiden Pluspolen, folgt der Anschluss der Zange des schwarzen Minuskabels (auch Massekabel genannt) an den Minuspol des Spenderfahrzeugs. Das andere Ende des Minuskabels ist anschließend an einen speziell dafür vorgesehenen Kontakt oder an ein unlackiertes Metallteil am Motorblock des Empfängerfahrzeugs zu klemmen. Einen direkten Anschluss am Minuspol der Batterie gilt es wegen eventuell austretendem Knallgas und der damit verbundenen Explosionsgefahr zu vermeiden. Weiter müssen beide Kabel so verlegt sein, dass sie nicht in Kontakt mit sich bewegenden Motorkomponenten (Lüfterrad oder Keilriementrieb) kommen können.

Sitzen beide Kabel fest an ihren Kontaktpunkten, ist der Motor des Spenderfahrzeugs zu starten. Bei einer tiefentladenen Batterie des Empfängerfahrzeugs (wenn bei zuvor eingeschalteter Zündung selbst die Armaturenlampen nicht mehr leuchten), sollte dieser mindestens zehn Minuten vor dem ersten Startversuch laufen. Während dieser Zeit kann die Batterie des Empfängerfahrzeugs genügend Strom ziehen. Danach folgt ein erster Startversuch des Pannenfahrzeugs. Springt der Motor nach drei bis vier Sekunden nicht an, kann man den Vorgang abbrechen und nach einer kurzen Pause wiederholen.

War der Startversuch erfolgreich, empfiehlt es sich, Verbraucher mit hohem Strombedarf, etwa Heckscheibenheizung und Gebläse, einzuschalten. Damit lassen sich Spannungsspitzen beim Entfernen des Starthilfekabels vermeiden, die zu Elektronikschäden führen können. Das Abklemmen der Kabel geschieht in umgekehrter Reihenfolge: Zunächst ist das schwarze Minuskabel am Massepunkt des Empfängerfahrzeugs zu lösen, danach am Minuskontakt des Spenders. Dann kann man das rote Pluskabel erst vom Kontakt des Empfänger- und dann vom Pol des Spenderfahrzeugs abklemmen. Danach werden Heckscheibenheizung und Gebläse des Empfängers abgeschaltet.

Um sicher zu gehen, dass die Lichtmaschine des Empfängers die leere Batterie wieder ausreichend lädt, muss der Motor weiterlaufen, das Auto ist dabei etwa 30 Minuten zu bewegen.

Redaktionshinweis:

Die GTÜ, Deutschlands größte Prüf- und Sachverständigenorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, informiert in regelmäßigen Abständen über aktuelle Autofahrer- und Verkehrssicherheitsthemen.

Wir danken für Ihre Veröffentlichung.

Weitere Presseinformationen finden Sie unter http://presse.gtue.de, weitere Bilder in unserer Mediendatenbank unter www.gtue.de/mediendatenbank, Videos unter www.gtue.de/tv, Produkttests unter www.gtue.de/produkttests und unsere Ratgeberreihe unter http://ratgeber.gtue.de.

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V.i.S.d.P.: Hans-Jürgen Götz · Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 0711  97676-620 · Fax: 0711  97676-609
E-Mail: hans-juergen.goetz[at]gtue.de · Internet: http://presse.gtue.de
Geschäftsführer: Michael Bröning, Robert Köstler
Eingetragen im Handelsregister AG Stuttgart HRB Nr. 9610
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
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Datenschutzbeauftragter: Peter Hilss
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